Ambulante Integrationshilfe- § 53/54 SGB XII
1. Grundlage und Zielsetzung
2. Arbeitsansätze und Methoden
3. Mitarbeiter
4. Finanzierung
1. Grundlage und Zielsetzung
Die ambulante Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII ist ein ambulantes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Grundlage ist eine Zuordnung zum Personenkreis des §53 (1) SGB XII.
Als Leistung nach § 54 SGB XII (i.V.m. § 55 (2) Nr. 7 SGB IX) ist die Einzelfallhilfe eine Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
2. Arbeitsansätze und Methoden
Arbeitsinhalte
Schwerpunkte in der ambulanten Eingliederungshilfe sind:
- Individuelle Einzelförderung
- Begleitung und Unterstützung im öffentlichen Raum
- Beratung und Vernetzung
Die Ziele der Einzelfallhilfe werden gemeisam im Rahmen der Gesamtplankonferenz ausgelotet und im Laufe der Hilfe weiterentwickelt.
Methoden
Für die Förderung der psychischen, physischen und sozialen Fähigkeiten werden je nach Anlass und individuellen Bedarf verschiedene Formen der pädagogischen Arbeit passgenau gewählt.
- basale Aktivierung und Förderpflege
- Bewegungsanregung
- Spielförderung
- Aktivitäten des täglichen Lebens
- Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeit
- Förderung von Konzentration und Wahrnehmung
- kreative und erlebnisreiche Freizeitgestaltung
- Hilfe bei der Entwicklung einer Lebensperspektive
3. Mitarbeiter
Die individuelle Zielsetzung und die besonderen Anforderungen der ambulanten Eingliederungshilfe erfordern den passgenauen Einsatz unterschiedlicher Fachkräfte. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine einschlägige Qualifikation und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Regelmäßige Fallintervision und externe Supervision unterstützen die Mitarbeiter in methodischen Fragen und in der fachlichen Reflexion.
4. Finanzierung
Für die ambulante Eingliederungshilfe wird durch das Fallmanagement entsprechend den Vorgaben des SGB XII eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung geprüft.