Unsere Antwort auf das Recht auf Teilhabe
Bisher wurden Kinder und Jugendliche je nach Beeinträchtigung in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht.
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10.06.2021 ist allerdings ein erster Schritt in Richtung inklusive Wohngruppen gemacht worden.
Inklusion – Das Recht auf Teilhabe an der Lebenswelt. Dies muss bei Kindern und Jugendlichen ebenso ernst genommen werden wie das Recht auf eine der Behinderung oder Beeinträchtigung angemessene Förderung und Unterstützung. Genau das will villa familia mit dem Projekt Kinderscheune erreichen!
- Ein Ort für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die aufgrund biografischer Ausnahmesituationen weder in ihrer eigenen Familie bleiben noch in einer Pflegefamilie untergebracht werden können.
- Ein Ort für Kinder, die Vertrauen und Zuversicht verloren haben, die dringend Schutz, Zuwendung und Fürsorge benötigen.
- Ein Ort für Kinder, an dem sie in einer liebevollen, familiären Atmosphäre Struktur und die Chance auf einen reellen Start ins Leben finden.
Genau das soll die villa familia Kinderscheune sein.
Ihr wollt mehr erfahren?
Dann besucht unsere Seite Kinderscheune.info